Berufskraftfahrer/in

Allgemeine Bemerkungen

Berufskraftfahrer sind vornehmlich in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs tätig.

Das Qualifikationsmuster moderner Unternehmen verlangt von künftigen Berufskraftfahrern / Berufskraftfahrerinnen eine Vielzahl von Kompetenzen, die auf eigenverantwortliches und zielgerichtetes Handeln ausgelegt sind. Dazu führen sie ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifenden sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen, Wartungs-, Service- und Instandsetzungsarbeiten durch.

Tätigkeitsbeschreibung

– führen Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch, sie optimieren und gestalten Transportaufträge und Personentransporte oder wirken bei deren Vorbereitung mit

– wenden nationale und internationale Rechts- und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an, kommunizieren mit Kunden auch in Fremdsprachen z.B. bei internationaler Transportabwicklung

– kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge, beurteilen ihre Einsatzbereitschaft und Verkehrssicherheit, nebst Beherrschung verschiedener Fahrzeuge und Zugkombinationen
bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere

– ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe

– beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte, erarbeiten Transportrouten und nutzen telematische Logistiksysteme.

Um diesen Anforderungen für die Ausbildung gerecht zu werden sind seit August 2001 modifizierte Ordnungsmittel (der Ausbildungsrahmenplan, die Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan) zu diesem neuen Ausbildungsberuf erlassen worden. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und ist für die dualtypischen Lernorte zugeschnitten.

 

Weiterführender Link:

AP-BKF